Emissionshandel

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Der Emissionshandel gehört gemeinsam mit Joint Implementation und Clean Development Mechanism zu den sogenannten flexiblen Instrumenten des Kyoto-Protokolls. Es handelt sich dabei um ein marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik. Unter Ökonomen wurde er bereits lange diskutiert und auch bereits in kleinem Rahmen umgesetzt, bevor er schließlich 2005 EU-weit verbindlich eingeführt wurde. Das Prinzip dahinter ist einfach: Die Betreiber von Industrieanlagen erhalten eine bestimmte Anzahl an Emissionszertifikaten, die den Besitzer zum Ausstoß einer festgelegten Menge an CO2 berechtigen. Werden mehr CO2-Emissionen verursacht, muss der Betreiber Zertifikate hinzukaufen, werden weniger CO2-Emissionen verursacht, kann er seine übrigen Zertifikate auf dem Zertifikatsmarkt weiterverkaufen. Der Unternehmer kann nun überlegen, ob es günstiger ist, seine Anlagen energieeffizient auf- oder umzubauen, oder ob es günstiger ist, sich CO2-Zertifikate hinzuzukaufen. Der Emissionshandel soll einen zusätzlichen Anreiz für mehr Energieeffizienz und zur Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Minimierung der Kosten bewirken. Die Idee dahinter ist, dass es für den weltweiten Klimaschutz unerheblich ist, wo Treibhausgas-Emissionen reduziert werden – entscheidend ist, dass sie überhaupt abgebaut werden. Außerdem soll so Kohlendioxid dort eingespart werden, wo es ökonomisch am sinnvollsten ist.
Eine Nicht-Erfüllung der Vorgaben wird sanktioniert. In der ersten Handelsperiode (2005 bis 2007) kostete jede nicht durch ein Zertifikat gedeckte Tonne CO2 40 Euro Strafe, in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) waren es bereits 100 Euro pro Tonne. Zudem müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen darüber hinaus im Folgejahr zusätzlich abgegeben werden.
Eine Reduktion der Treibhausgasemissionen soll auch deshalb zustande kommen, weil das Gesamtemissionsbudget mit jeder neuen Handelsperiode reduziert wird. Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode, in der den Unternehmen alle Zertifikate kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, wurden in der zweiten Handelsperiode zehn Prozent der Zertifikate versteigert. In der dritten Handelsperiode ab 2013 sollen die Zertifikate für den Strombereich vollständig und für die Industrie teilweise versteigert werden.
Erst von der Wirtschaft als marktwirtschaftliches Instrument zum Klimaschutz gewünscht, wird es heute von ihr kritisiert oder auch gerne dazu benutzt, Preissteigerungen zu rechtfertigen. Von Klimaschützern wird hingegen kritisiert, dass die Emissionsbudgets, die sogenannten Caps, häufig zu hoch ausfallen, wodurch die an der Börse gehandelten Zertifikate zu günstig sind, um einen Anreiz für den Klimaschutz zu schaffen und letztendlich wirklich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. Zudem werden für einige Branchen gemachte Ausnahmeregelungen bemängelt.
In Deutschland nehmen alle großen Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke am Emissionshandel teil. Seit 2008 wurden zusätzlich Cracker in der Chemieindustrie, Weiterverarbeitungsanlagen in der Stahlindustrie und Rußerzeugungsanlagen hinzugenommen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Allokationspläne zur Umsetzung des Emissionshandels zu verabschieden. Diese legen sowohl die Gesamtmenge der Zertifikate als auch deren Verteilung fest.
Ab 2012 soll zudem der Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union einbezogen werden. Aufgenommen werden grundsätzlich alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb der EU oder auch Kontinentalflüge von und nach Europa durchführen. Zur Vorbereitung müssen alle Luftfahrzeugbetreiber, deren Maschinen in der EU starten oder landen, bereits 2009 sogenannte Monitoringkonzepte vorlegen.