Klimapolitik

klimafreundlich_und_stromsparend

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Der Schutz des Klimas ist eine der großen Aufgaben unseres Jahrhunderts. Die Diskussion über den menschgemachten Klimawandel wird in Wissenschaftskreisen seit Ende der 70er Jahre intensiv geführt und wurde in den 80er Jahren auch Gegenstand des politischen Dialogs. Die Erkenntnis, dass ein wirksamer Klimaschutz nur möglich ist, wenn möglichst alle Staaten ihre nationale Verantwortung wahrnehmen, führte schließlich 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro zur Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Sie hat zum Ziel, die Konzentration der Treibhausgase auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine Störung des Klimasystems verhindert. Dabei soll dieses Niveau in einem Zeitraum erreicht werden, der eine natürliche Anpassung der Ökosysteme an die Klimaänderungen gewährleistet, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht und eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht. Die Konvention legt fest, dass sich die beteiligten Staaten einmal pro Jahr zu einer Konferenz aller Vertragsstaaten (Conference of the Parties, COP) treffen, um über weitere Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz zu beraten.

Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz, die 1995 in Berlin stattfand, wurde anerkannt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrieländer, die in der Klimarahmenkonvention festgehalten wurde, für einen effektiven Klimaschutz nicht ausreicht. Das und wie die Länder ihre Treibhausgasemissionen vermindern wollen, sollte in einem Protokoll vereinbart werden. Im Rahmen der 1996 in Genf stattfindenden zweiten Vertragsstaatenkonferenz wurde festgelegt, dass die Ziele zur Minderung bzw. Begrenzung von Treibhausgasen in diesem Protokoll rechtlich verbindlich ausgestaltet werden sollen. Das Ergebnis war das 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete Kyoto-Protokoll. Darin wurde beschlossen, dass die Industriestaaten ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um insgesamt mindestens fünf Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren müssen. Die Minderungspflichten der einzelnen Staaten sind dabei unterschiedlich hoch.

Anfänglich ging es in den Vertragsstaatenkonferenzen vorrangig um die Ausgestaltung des internationalen Klimaregimes und des Kyoto-Protokolls, dann kamen auch die Themen Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern, Information der Öffentlichkeit sowie Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel hinzu. Mittlerweile wird über ein an das Kyoto-Protokoll anschließendes Abkommen diskutiert.

Wissenschaftliche und technische Fragen sowie Fragen der Umsetzung werden in zwei Nebenorganen der Vertragsstaatenkonferenzen – dem Subsidiary Body for Scientific and Technical Advice (SBSTA) und dem Subsidiary Body for Implementation (SBI) – vorab besprochen. Die Nebenorgansitzungen finden zwei Mal im Jahr statt. Seit 2005 existiert zudem eine Arbeitsgruppe zu den Verpflichtungen der Industrieländer für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls und seit der 13. Vertragsstaatenkonferenz in Bali die Arbeitsgruppe zu langfristiger Zusammenarbeit unter der Klimarahmenkonvention.

Begleitet wird der Prozess der Vertragsstaatenkonferenzen zudem vom IPCC-Expertengremium. Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) wurde 1988 gegründet und trägt die Ergebnisse der Forschungen in verschiedenen Disziplinen, darunter besonders der Klimatologie, zusammen. Produkt dieser Arbeit sind die IPCC Assessment Reports oder Sachstandsberichte, in denen die Risiken der globalen Erwärmung beurteilt sowie Vermeidungs- und Anpassungsstrategien zusammengetragen werden. Der 2007 erschienene 4. Sachstandsbericht hat den fortschreitenden Klimawandel und den Einfluss des Menschen auf diese Veränderung wissenschaftlich bestätigt. Zurzeit bereitet der IPCC den 5. Sachstandsbericht vor, der 2014 veröffentlicht werden soll. Außerdem erarbeitet der IPCC einen Sonderbericht zu erneuerbaren Energien, der 2010 veröffentlicht werden soll.

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