Klimapolitik der EU

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Auch wenn sich die Europäische Union mit ihren Klimaschutzzielen am unteren Rand des wissenschaftlich Notwendigen bewegt, ist sie dennoch international Vorreiter und wirkt bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen als treibende Kraft. Sie hat sich verpflichtet, 20 Prozent bzw. falls auch andere Industrieländer mitmachen, 30 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Energieeffizienz sowie der Anteil an erneuerbaren Energien um 20 Prozent gesteigert werden.
Im März 2007 wurde eine Energiestrategie formuliert, die die drei Ziele Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gleichberechtigt behandelt. Außerdem stimmte das Europäische Parlament am 17. Dezember 2008 einem Kompromiss zum Klimapaket zu, welches nach Zustimmung der Staats- und Regierungschefs am 25. Juni 2009 in Kraft trat. Ziel der Bemühungen ist es, daran mitzuwirken, den durchschnittlichen Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf höchstens zwei Grad zu begrenzen. Wichtige Eckpunkte des Energie- und Klimapakets der EU sind:
- die Verschärfung und Ausweitung des EU-weiten Emissionshandels,
- der Einbezug des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem
- ein übergreifendes Reduktionsziel von zehn Prozent bis zum Jahr 2020 für die vom Emissionshandel nicht betroffenen Sektoren Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude,
- verbindliche und je nach Mitgliedsstaat abgestufte Ziele zur Erreichung des Ausbauziels der erneuerbaren Energien,
- Schaffung einer Perspektive für den Bau von zwölf Pilotanlagen zur Kohlenstoffabscheidung und –lagerung (CCS),
- Emissionsgrenzwerte für Neuwagen,
- Reduktion von zehn Prozent der Treibhausgase, die bei Herstellung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen entstehen.