Klimapoltik in Deutschland

klimafreundlich_und_stromsparend

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Die ersten Schritte einer nationalen Klimapolitik wurden 1987 mit der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“ eingeleitet, 1990 folgte die interministerielle Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“. Vor diesem Hintergrund wurden die für die damalige Zeit ambitionierten Reduktionsziele von 25 Prozent CO2 bis zum Jahr 2005 verabschiedet. Neben bereits vorhandenen Maßnahmen wurden ordnungsrechtliche Schritte angekündigt. Auf diese Ankündigung reagierten die deutschen Wirtschaftsverbände mit dem Vorschlag einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung, durch die bis zum Jahr 2005 20 Prozent der Treibhausgase reduziert werden sollten. Zu einem Großteil aufgrund des Zusammenbruchs energieintensiver Industrien der ehemaligen DDR nach dem Mauerfall konnte eine Minderung um 19 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2000 wurde ein nationales Klimaschutzprogramm verabschiedet, welches das Minderungsziel von 25 Prozent sowie den Beitrag Deutschlands in Form einer Minderung von 21 Prozent im Rahmen des Europäischen Minderungsziels zum Kyoto-Protokoll bestätigte. In der Koalitionsvereinbarung von 2002 wurde festgehalten, dass Deutschland 40 Prozent der Treibhausgase bis zum Jahr 2020 reduziert, wenn sich die EU-Staaten auf das Reduktionsziel von 30 Prozent einigen. 2005 wurde auch in Deutschland das europäische Emissionshandelssystem eingeführt und im Jahr 2007 beschloss die Bundesregierung einen 8-Punkte-Plan, der in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) konkretisiert wurde. Durch das IEKP soll insgesamt eine CO2-Minderung von bis zu 37 Prozent erzielt werden. Im Februar 2009 stellte die Bundesregierung zudem die Roadmap Energiepolitik 2020 vor. Dabei handelt es sich um ein energiepolitisches Gesamtkonzept bis zum Jahr 2020 mit dem Ausblick bis 2030, welches sich auf die zehn wichtigsten energiepolitischen Handlungsfelder konzentriert. 

Zurzeit arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland im Umweltbereich. Ein Großteil davon findet sich im Bereich der erneuerbaren Energien, im Bereich des Exports deutscher Umwelttechnologien und im Bereich der umweltorientierten Dienstleistungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung mit dem Treibhausgasminderungsziel um 40 Prozent bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 zu 500.000 zusätzlichen Jobs führen wird. Bis 2030 können es sogar bereits 800.000 Stellen sein.

Neben anderen Gesetzen und Förderprogrammen, die den Klimaschutz betreffen, waren besonders die 1999 eingeführte Ökosteuer, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz für die Minderung von Treibhausgasemissionen von Bedeutung. Insgesamt jedoch bleibt Deutschland hinter seinem ehrgeizigen Vorhaben, Vorreiter für den Klimaschutz sein zu wollen, zurück. Dies äußert sich unter anderem in halbherzigen Strategien, Ausnahmeregelungen für einige Branchen und einer lediglich geringfügigen Verknappung des Emissionsbudgets im Rahmen des Emissionshandels.

Elemente der deutschen Klimapolitik im Detail:

  • Emissionshandel
  • Förderung erneuerbarer Energien 
  • Energieeffizienz

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