Umweltschutz
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Das Thema Umweltschutz spielt in Unternehmen eine zentrale Rolle. Ziel des betrieblichen Umweltschutzes ist es, die Inanspruchnahme von Boden, Wasser und Luft zu begrenzen. Dadurch können sowohl die Vorgaben und rechtlichen Pflichten der Betriebe erfüllt, als auch betriebliche Optimierungspotenziale, z. B. beim Ressourcen- und Energieverbrauch, genutzt werden. Zusätzlich bringt das umweltverträgliche Handeln von Unternehmen einen Imagegewinn und damit einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil.
Die Umweltgesetzgebung auf EU-, Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist in ständiger Veränderung. Die Anforderungen an die Unternehmen reichen von der Luftreinhaltung und dem Immissionsschutz über die Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis hin zum Stoff- und Energieeinsatz. Betroffen sind sowohl die technischen Prozesse in der Produktion als auch die Gestaltung der Produkte sowie die Auswahl der Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe. Da ein vorsorgender Umweltschutz für die Unternehmen kostengünstiger ist als die spätere Nachrüstung, ist auch aus diesem Grund ein aktiver betrieblicher Umweltschutz von Vorteil. Außerdem verschaffen sich Unternehmen auf diese Weise Rechtssicherheit. Nicht zuletzt hilft der betriebliche Umweltschutz dabei, Vorgaben des Arbeitsschutzes einzuhalten, Stör- und Unfälle oder Klagen und Beschwerden von Anwohnern zu vermeiden.
Konkret kann Umweltschutz beispielsweise bedeuten, in effizientere Gebäude und Ladeneinrichtungen, u. a. in Kühlung und Beleuchtung, zu investieren. Einige Unternehmen beziehen Strom aus erneuerbaren Energien. Auch in der Logistik lassen sich eine Menge Energie, und damit Kohlendioxid-Emissionen, einsparen, u. a. durch die Umstellung von Prozessen, durch eine ausgefeiltere Koordinierung mit den Lieferanten oder durch die Modernisierung des Fuhrparks. Weitere Umweltmaßnahmen sind der sparsame Einsatz von Wasser, die Abfallvermeidung und -verwertung sowie die Festlegung von ökologischen Standards in der Zuliefererkette.
Wesentliche Instrumente des freiwilligen Umweltschutzes sind Umweltmanagementsysteme wie beispielsweise EMAS und ISO 14001. Die Hauptunterschiede zwischen den beiden Systemen liegen im Leistungsanspruch und der Transparenz: Während ISO 14001 ein System der Wirtschaft ist und in seiner tatsächlichen Ausgestaltung der Norm einigen Spielraum lässt, unterliegt EMAS klaren, gesetzlich geregelten und für jedermann nachprüfbaren Regeln. EMAS verlangt eine konkrete Verbesserung der Umweltleistung und einen öffentlich zugänglichen und von einem Umweltgutachter bestätigten Bericht über die Umweltaktivitäten.